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Das Erbringen von Behandlungspflege durch
examiniertes Personal wird von ihrem Hausarzt verordnet
und bedarf der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die dafür
nötigen Serviceleistungen übernehmen wir gerne
für Sie. Die verschiedenen Tätigkeiten der Behandlungspflegen
sind von der Krankenkasse festgelegt und sind wie folgt
gestaffelt: |
Leistungsgruppe 1 (Behandlungspflege einfacher Art)
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Leistungsgruppe 2 (Behandlungspflege mit höherem Zeitaufwand)
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Leistungsgruppe 3 (Behandlungspflege besonders zeitaufwendiger Art)
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